Eine neutrale Person dokumentiert Ihre Probenentnahme, so will es das Gendiagnostik-Gesetz.
30 Minuten vor der Probenahme: nichts essen oder trinken und nicht rauchen.
Die Mutter muss für ihr Kind unterschreiben, auch wenn sie keine Proben abgibt.
Im Gendiagnostikgesetz ist festgelegt, dass bei der Probennahme entweder der Gutachter selber oder eine andere neutrale Personen anwesend sein muss. Verwandte, Freunde oder Nachbarn sind keine neutralen Personen im Sinne des Gendiagnostikgesetzes. Sie wählen daher für die Probenentnahme eine dieser Personen:
In unserem Info-Flyer zu Probenahme (PDF) finden Sie alle Details noch einmal zusammengestellt.
So finden Sie Ihren Probennehmer:
1) Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Der Termin findet in unserem Labor in Ebersberg bei München statt. Wir berechnen 79 € dafür.
2) Suchen Sie hier nach einer unserer Partnerapotheken in Ihrer Nähe:
3) Desweiteren finden Sie hier Adressen von Ärzten, Jugendämtern und Gesundheitsämtern (Amtsärzte). Bitte fragen Sie vorab nach den Kosten.
Mitarbeiter bei Jugendämtern sind häufig bereit, die Probenahme zu begleiten und zu dokumentieren. Ob dafür Kosten anfallen, ist unterschiedlich und muss erfragt werden.
Mitarbeiter von Gesundheitsämtern und insbesondere deren Amtsärzte sollen laut Gendiagnostikgesetz ebenfalls zur Dokumentation einer Probenahme zur Verfügung stehen.
Sie finden in unseren Unterlagen alle Informationen, die Sie und Ihre Probennehmer für die Dokumentation benötigen. Alle Formulare müssen ausgefüllt und unterschrieben werden. Den Unterlagen werden dann zudem die Kopien der Ausweise und Fotos der Testteilnehmer hinzugefügt.