Terms & Conditions



vaterschaftstests.de ist ein Internetprojekt der
MV-Genetix GmbH
Fraunhoferstraße 22
D – 82152 Martinsried

1. Allgemeines / Anwendungsbereich
1-1 Die MV-Genetix GmbH (kurz MV-Genetix) vermarktet über die Internet-Plattform www.vaterschaftstests.de Vaterschaftsanalysen an Endkunden. Für sämtliche in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs genannt). Mit der Auftragserteilung an MV-Genetix gelten deren AGB als anerkannt.
1-2 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn MV-Genetix diese schriftlich bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen von MV-Genetix gilt nicht als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von MV-Genetix ausdrücklich widersprochen.
1-3 Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.

2. Schriftform
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen.

3. Auftrag
3-1 Der Auftrag zum DNA-Test kommt zustande, wenn das unterschriebene Auftragsformular einschließlich der unterschriebenen Widerrufsbelehrung bei MV-Genetix eingeht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf Veranlassung des Auftraggebers bedeuten einen neuen Auftrag, der dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt wird. Alle Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3-2 Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
3-3 Bei Stornierung des Auftrages berechnet der Auftragnehmer eine Stornogebühr von 100 Euro. Ein Rücktritt von dem Auftrag nach Beginn der Probenauswertung ist nicht mehr möglich.
4. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
4-1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise der jeweils geltenden Preislisten von MV-Genetix bei Vertragsabschluss.
4-2 Rechnung sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4-3 MV-Genetix behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüchen gegen den Auftraggeber vor.

5. Probeentnahme
5-1 Die Probeentnahme liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Lässt sich aus dem vom Auftraggeber eingesandten Probematerial keine DNA gewinnen, ist eine Vaterschaftsanalyse durchgeführt worden. Die in Auftrag gegebene Leistung ist damit erbracht. Der Auftraggeber kann dann kostenpflichtig neues Probematerial einschicken. Die Berechnung hierfür erfolgt gemäß der zum Auftragszeitpunkt gültigen Preisliste.
5-2 Bei Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine nicht sachgerechte Probenentnahme entstehen, trägt der Auftragnehmer keine Haftung.
5-3 Der Auftraggeber versichert, dass er legal in den Besitz der uns bzw. dem von uns beauftragtem Labor zu Verfügung gestellten Proben gekommen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen und Regressen Dritter wegen illegaler Erlangung und Verwendung von Probematerial frei.

6. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
6-1 Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben. Ein Anspruch auf Rückgewähr besteht nicht. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und gemäß etwaiger von MV-Genetix erteilter Anweisungen verpackt sein.
6-2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, MV-Genetix alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben, sollte er Proben oder Muster mit gefährlichen Inhalten anliefern. Er versichert, dass sich alle Proben und Muster in einem stabilen Zustand befinden und von Ihnen keinerlei Gefahr ausgeht. Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und Krankheitsfälle haftbar, die Mitarbeiter von MV-Genetix bzw. Mitarbeiter des von MV-Genetix beauftragten Labors in Folge einer Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
6-3 Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch drei Monate oder falls eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift. Danach werden die Proben vernichtet.
6-4 Eine Rücksendung von Proben an den Auftraggebern ist ausgeschlossen.

7. Ergebnisse
7-1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber ein schriftliches Ergebnis zukommen zu lassen. Mündliche Auskünfte sind immer unverbindlich.
7-2 Die Ergebnisse der Analyse werden dem Auftraggeber erst nach Zahlungseingang des jeweils fälligen Betrages auf das Konto von MV-Genetix mitgeteilt.

8. Haftung für Schäden
8-1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden (insbesondere infolge von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Persönlichkeitsrechte oder des Eigentums), soweit sie durch unsachgemäße oder rechtswidrige Probenentnahme verursacht werden. Für alle übrigen Schäden haftet der Auftraggeber nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
8-2 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, welche aus vorsätzlicher oder fahrlässiger oder unvollständiger Auftragserteilung einschließlich falscher oder unvollständiger Daten- und Datenübermittlung resultieren, allerdings nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeldes der von MV-Genetix bzw. dem beauftragtem Labor erbrachten Leistung.

9. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln
9-1 MV-Genetix bzw. das von uns beauftragte Labor erbringt seine Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. MV-Genetix haftet bei Vorliegen eines Mangels - sofern technisch möglich - durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung.
9-2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 9-1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist.
9-3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.

10. Verarbeitung von Auftraggeberdaten
MV-Genetix bzw. das von MV-Genetix beauftragte Labor ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

11. Schlussbestimmungen
11-1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz von MV-Genetix Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile München Stadt.
11-2 Die Rechtsbeziehungen zwischen MV-Genetix und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11-3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.


München 01.04.2005