Terms & Conditions
vaterschaftstests.de ist ein Internetprojekt der
MV-Genetix GmbH
Fraunhoferstraße 22
D – 82152 Martinsried
1. Allgemeines / Anwendungsbereich
1-1 Die MV-Genetix GmbH (kurz MV-Genetix) vermarktet über die Internet-Plattform
www.vaterschaftstests.de Vaterschaftsanalysen an Endkunden. Für sämtliche
in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die
folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs genannt).
Mit der Auftragserteilung an MV-Genetix gelten deren AGB als anerkannt.
1-2 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn MV-Genetix diese schriftlich
bestätigt und anerkannt hat. Das Stillschweigen von MV-Genetix gilt nicht
als Einverständnis. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden
Bedingungen werden bereits hiermit von MV-Genetix ausdrücklich widersprochen.
1-3 Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil
laufender Verträge wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf
sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung
der Änderung widerspricht.
2. Schriftform
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden wurden
nicht getroffen.
3. Auftrag
3-1 Der Auftrag zum DNA-Test kommt zustande, wenn das unterschriebene Auftragsformular
einschließlich der unterschriebenen Widerrufsbelehrung bei MV-Genetix
eingeht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen auf Veranlassung
des Auftraggebers bedeuten einen neuen Auftrag, der dem Auftraggeber gesondert
in Rechnung gestellt wird. Alle Auftragsänderungen bedürfen der
Schriftform.
3-2 Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten
Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
3-3 Bei Stornierung des Auftrages berechnet der Auftragnehmer eine Stornogebühr
von 100 Euro. Ein Rücktritt von dem Auftrag nach Beginn der Probenauswertung
ist nicht mehr möglich.
4. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
4-1 Es gelten die jeweils aktuellen Preise der jeweils geltenden Preislisten
von MV-Genetix bei Vertragsabschluss.
4-2 Rechnung sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung
fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
4-3 MV-Genetix behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten
Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher
zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen Zahlungsansprüchen gegen
den Auftraggeber vor.
5. Probeentnahme
5-1 Die Probeentnahme liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
Lässt sich aus dem vom Auftraggeber eingesandten Probematerial keine
DNA gewinnen, ist eine Vaterschaftsanalyse durchgeführt worden. Die
in Auftrag gegebene Leistung ist damit erbracht. Der Auftraggeber kann dann
kostenpflichtig neues Probematerial einschicken. Die Berechnung hierfür
erfolgt gemäß der zum Auftragszeitpunkt gültigen Preisliste.
5-2 Bei Körperverletzungen oder Fehlanalysen, die durch eine nicht sachgerechte
Probenentnahme entstehen, trägt der Auftragnehmer keine Haftung.
5-3 Der Auftraggeber versichert, dass er legal in den Besitz der uns bzw. dem
von uns beauftragtem Labor zu Verfügung gestellten Proben gekommen ist.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, allen Forderungen
und Regressen Dritter wegen illegaler Erlangung und Verwendung von Probematerial
frei.
6. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
6-1 Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von
Proben. Ein Anspruch auf Rückgewähr besteht nicht. Bei Versand durch den
Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und gemäß etwaiger
von MV-Genetix erteilter Anweisungen verpackt sein.
6-2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, MV-Genetix alle ihm bekannten Gefahren-
und Handhabungshinweise bekannt zu geben, sollte er Proben oder Muster mit
gefährlichen Inhalten anliefern. Er versichert, dass sich alle Proben
und Muster in einem stabilen Zustand befinden und von Ihnen keinerlei Gefahr
ausgeht. Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und
Krankheitsfälle haftbar, die Mitarbeiter von MV-Genetix bzw. Mitarbeiter
des von MV-Genetix beauftragten Labors in Folge einer Verletzung vorstehender
Pflichten entstehen.
6-3 Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben so lange
gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der
Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch drei Monate oder falls
eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend
der gesetzlichen Vorschrift. Danach werden die Proben vernichtet.
6-4 Eine Rücksendung von Proben an den Auftraggebern ist ausgeschlossen.
7. Ergebnisse
7-1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber ein schriftliches
Ergebnis zukommen zu lassen. Mündliche Auskünfte sind immer unverbindlich.
7-2 Die Ergebnisse der Analyse werden dem Auftraggeber erst nach Zahlungseingang
des jeweils fälligen Betrages auf das Konto von MV-Genetix mitgeteilt.
8. Haftung für Schäden
8-1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden (insbesondere infolge
von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Persönlichkeitsrechte
oder des Eigentums), soweit sie durch unsachgemäße oder rechtswidrige
Probenentnahme verursacht werden. Für alle übrigen Schäden haftet
der Auftraggeber nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
8-2 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle
Schäden, welche aus vorsätzlicher oder fahrlässiger oder unvollständiger
Auftragserteilung einschließlich falscher oder unvollständiger Daten-
und Datenübermittlung resultieren, allerdings nur bis zur Höhe des
vereinbarten Entgeldes der von MV-Genetix bzw. dem beauftragtem Labor erbrachten
Leistung.
9. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln
9-1 MV-Genetix bzw. das von uns beauftragte Labor erbringt seine Werk- und
Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten
Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. MV-Genetix haftet
bei Vorliegen eines Mangels - sofern technisch möglich - durch kostenfreie
Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung.
9-2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber
nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 9-1 scheitert oder
aus anderen Gründen unmöglich ist.
9-3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich
nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.
10. Verarbeitung von Auftraggeberdaten
MV-Genetix bzw. das von MV-Genetix beauftragte Labor ist unter Beachtung des
Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten
des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern
und zu verarbeiten.
11. Schlussbestimmungen
11-1 Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren,
ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz von MV-Genetix Erfüllungsort.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, für beide Teile München Stadt.
11-2 Die Rechtsbeziehungen zwischen MV-Genetix und dem Auftraggeber unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11-3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung, soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen
Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen
am nächsten kommt.
München 01.04.2005
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