Wer muss der DNA-Analyse zustimmen?

Zusammenfassung:

Die schriftliche Zustimmung aller Testteilnehmer muß vorliegen. Für minderjährige Kinder willigen alle Sorgeberechtigten ein.

Antwort: 

Seit Februar 2010 gilt das Gendiagnostikgesetz. Während zuvor die Duchführung von Vaterschaftstests ohne explizite Zustimmung aller Beteiligten in einer rechtlichen Grauzone lag, so ist mit dem Gesetz nun genau geregelt, dass heimliche Tests nicht mehr gemacht werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen machen sich sowohl das Labor als auch der Auftraggeber strafbar.

Insofern müssen vor Beginn der Analyse alle Probanden informiert werden und schriftlich ihre Zustimmung geben. Sollten Sie die Einwilligung der Teilnehmer nicht bekommen, so kann ein Richter mit Gerichtsbeschluß Personen zur Einwilligung zwingen.

Für eine erste rechtliche Beratung können Sie sich auch an Ihr Amtsgericht wenden. Dort kann man Ihnen ebenfalls sagen, ob Sie eventuell finanzielle Unterstützung bekommen können. 

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