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Aktuelle Informationen zum Thema Vaterschaftstest
Beratung: 08092 8289-222
Unser Labor (Eurofins Medigenomix GmbH) arbeitet in allen Bereichen streng nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Alle geforderten Akkreditierungen liegen vor. Die von uns erstellten Gutachten können daher, unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte, vor Gericht verwendet werden.
Alle teilnehmenden Personen (Probanden) müssen über die Analyse informiert werden und dem Test schriftlich zustimmen.
Wir haben dafür unser Formular „Einwilligung“ entsprechend den Vorgaben des GenDG formuliert. Sie bekommen es mit unseren Testunterlagen gesendet oder können es sich im Bereich „Downloads“ herunterladen. Für minderjährige Kinder geben die Sorgeberechtigten ihre schriftliche Zustimmung.
Diese "dokumentierte Probenahme" kann z.B. Ihr Hausarzt, ein Anwalt oder Mitarbeiter des Jugendamtes bezeugen. Erkundigen Sie sich vorab nach den jeweiligen Gebühren. Sollte Ihr Arzt die Probenahme nicht bezeugen wollen, so stellen wir Ihnen auf unseren Seite Suchmöglichkeiten (Link zu 4.2) zur Verfügung, die es Ihnen erleichtern, einen Arzt, Anwalt oder Jugendamt in Ihrer Nähe zu finden.
Bei diesem Punkt geht es um die sogenannte ununterbrochene Beweiskette, die dem Richter durch eine "dokumentierte Probenahme" nachgewiesen werden kann. Sollten Sie die fertigen Testunterlagen wieder mit nach Hause nehmen, kann Ihnen Manipulation vorgeworfen werden. Wir fügen unserem Testset einen vorfrankierten Umschlag bei, so dass keine weiteren Kosten dadurch entstehen.
Eine Probe ist immer entweder ein Mundhöhlenabstrich (ugs.: Speichelprobe) oder Blut
Blut: Abnahme unter Zugabe des Gerinnungshemmers EDTA erfolgt durch Ihren Arzt Speichel: Mundhöhlenabstrich mit Wattestäbchen. Kann schmerzfrei selber, auch schon bei Neugeborenen, genommen werden
Bitte beachten Sie: Ein Richter hat immer die sogenannte Beweismittelfreiheit. Das heißt, er kann jederzeit ein Gegengutachten bei einem Institut seiner Wahl in Auftrag geben. Um die Akzeptanz auf offizielle Anerkennung durch den Richter zu erhöhen, empfehlen wir die beschriebene Vorgehensweise:
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