Ist ein Vaterschaftstest heimlich möglich?

Zusammenfassung: 

Einen Vaterschaftstest heimlich durchführen zu lassen ist in Deutschland verboten.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 € bestraft werden

Antwort: 

In Deutschland gilt seit Februar 2010 das Gendiagnostikgesetz (GenDG).

In diesem Gesetz wird unter anderem geregelt, wie ein Vaterschaftstest durchzuführen ist. Diese gesetzlichen Vorschriften richten sich nicht nur an das durchführende Labor, sondern auch an die Auftraggeber. Entsprechend dem GenDG muß nun einerseits die Arbeit des Labors regelmäßig durch eine externe Prüfkommission kontrolliert werden. Andererseits muß der Auftraggeber eines Vaterschaftstests und alle Testteilnehmer ausreichend aufgeklärt worden sein und eine schriftliche Einwilligung zum Test abgeben. 

Weigert sich eine Partei, die Zustimmung zu geben, so kann nur ein Richter durch einen Beschluß diese Weigerung "überstimmen" und die Zustimmung erzwingen. Lassen Sie sich in diesem Falle rechtlich beraten. Eine erste Hilfestellung und eventuell finanzielle Unterstützung können Sie über Ihr Amtsgericht bekommen. Lesen Sie mehr dazu in unserer Rubrik "Service" 

Der Gesetzgeber möchte damit vermeiden, dass Personen heimlich DNA Material in Form von z.B. Zigarettenkippen, Schnuller o.ä., für einen Test abgenommen wird. 

Ein Vaterschaftstest kann noch immer privat, also ohne die Beteiligung von Gericht, Jugendamt oder Amtsarzt durchgeführt werden. Ein schriftlicher Nachweis darüber, dass alle Probanden mit dem Test einverstanden sind, muß jedoch vor zwingend Testbeginn vorliegen.  

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