Vaterschaftstest vor Gericht verwenden

Zusammenfassung: 

Um das Ergebnis eines Vaterschaftstests bei Gericht  zu können, müssen Mutter, Kind und möglicher Vater Proben abgeben. Die Probenahme muss durch einen unabhängigen zeugen dokumentiert werden.

Antwort: 

Um einen Vaterschaftstest bei Gericht verwerten zu können, muß vorab bei der Probenahme auf eine lückenlose Beweiskette geachtet werden (dokumentierte Probenahme).
Das heißt, die Proben für den Test müssen vor einem unabhängigen Zeugen entnommen und versendet werden. Dieser Zeuge kann z.B. Ihr Hausarzt sein, ein Mitarbeiter des Jugendamtest oder auch ein Rechtsanwalt. In unserem Testset ist für diesen Fall ein Formular enthalten, die sogenannte "Niederschrift". Der Zeuge dokumentiert auf diesem Formular die Identität der teilnehmenden Personen, bspw. durch eine Kopie des Personalausweises. Nach der Probenahme versendet der Zeuge das Testpaket an uns. Um dem Vorwurf einer möglichen Manipulation zu entgehen, dürfen die Testteilnehmer die Proben nicht wieder mit nach Hause nehmen. 

Wir bieten eine dokumentierte Probenahme durch unsere erfahrenen Mitarbeiter auch in unseren Geschäftsräumen an, nach terminlicher Absprache und gegen einen geringen Aufpreis. 

Nach der Gesetzeslage in Deutschland müssen bei gerichtlicher Verwendung eines Vaterschaftstest alle am Vaterschaftstest beteiligten Personen mit der Durchführung des Vaterschaftstest einverstanden sein. Bei minderjährigen Kindern muß immer auch die Mutter es Kindes schrifltich dem Test zustimmen. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Gesetzeslage und die Verwendung vor Gericht in Deutschland. Genauere Infos zum gesetzlichen Hintergrund finden Sie hier.  

Unser Service im Überblick

  • Testset gratis - Versand weltweit
  • vorfrankierter Rückumschlag
    für Ihren Probenversand innerhalb DE
  • Testergebnis gebührenfrei
    für alle Beteiligten
  • Ratenzahlung
    zinsfrei und ohne Schufa-Auskunft
  • Dokumentierte Probenahme
    möglich in unserem Labor

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