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Aktuelles
Aktuelle Informationen zum Thema Vaterschaftstest
Beratung: 08092 8289-222
Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, die Probenahme vor Zeugen stattfinden zu lassen. So kann Ihre Identität und damit die eindeutige Zuordnung der Proben sichergestellt werden.
Wer kann als Zeuge eine Probenahme dokumentieren?
Ihr Zeuge muss nichts weiter tun, als unser Formular auszufüllen und die Unterlagen an uns zu senden. Er hat keinerlei fachliche Funktion im Bereich der Analyse zu erfüllen, er muss nicht die Proben nehmen, das macht jeder Proband selber.
Für ein gerichtliches Gutachten kann Ihr Zeuge ein Arzt jeglicher Fachrichtung sein, z.B. Ihr Hausarzt. Lehnt er ab, so können Sie hier nach einem anderen Arzt oder Rechtsanwalt oder Mitarbeiter im Jugendamt suchen.
Kommen Sie zu uns. Wir führen eine Probenahme in unseren Räumen für 79 € durch. Vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Außerdem: Jeder beliebige Arzt kann eine Probenahme bezeugen. Er wird dafür wahrscheinlich eine Privatrechnung stellen. Fragen Sie nach den Kosten.
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Mitarbeiter des Jugendamtes bezeugen Probenahmen ebenfalls (Abhängig vom einzelnen Mitarbeiter) Das Jugendamt kann zudem bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen behilflich sein.
Suche Jugendamt
Ein Anwalt gilt ebenfalls als amtliche und unabhängige Person und kann eine Probenahme dokumentieren.
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Wir empfehlen, die Proben in Beisein eines Zeugen zu nehmen. Der Zeuge darf in keiner persönlichen Abhängigkeit zu Ihnen stehen.
Ihre Proben müssen zweifelsfrei Ihnen zugeordnet werden können. Dazu muss während der Probenahme eine Identitätsprüfung durch einen amtlichen Zeugen stattfinden. Dieser Zeuge kopiert sich die Ausweisdokumente und macht ggf. Fotos der Testteilnehmer. Die Testunterlagen werden dann durch Ihren Zeugen an uns geschickt.
Sie finden in unseren Unterlagen das Blatt "Niederschrift zu Probenahme & Identitätsnachweis". Die Namen und Adressen der Testteilnehmer und des Zeugen werden mit Hilfe dieses Blattes nachgewiesen.
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